Fahrdienst_1920x640.jpg Foto: Daniel Möller / DRK e.V.

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner

Renè Raschka

Tel: 07940/9225-26
rene.raschka(at)drk-hohenlohe.de 

Dieselstraße 10
74653 Künzelsau

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern. 

Müheloses Reisen zu jedem Anlass

Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden - Wir fahren Sie, wohin Sie möchten wann immer Sie uns brauchen.

Der Fahrdienst soll den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. 

Er kann insbesondere in Anspruch genommen werden zur Teilnahme an kulturellen, kirchlichen, politischen und anderen Veranstaltungen für Fahrten zur: 

  • Freizeitgestaltung
  • Besuch von Vereinen
  • Sportveranstaltungen
  • Besorgungen des täglichen Lebens
  • Behördenbesuche
  • allgemeine Besuchsfahrten

 

Wen fahren wir?

  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können

Richtlinien des Landkreises Hohenlohe

In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben. 

Wie können Sie die Fahrten erstattet bekommen?

1. Berechtigter Personenkreis

  • Teilnahmeberechtigt sind Einwohner des Hohenlohekreises, die
  • als Schwerbehinderte anerkannt sind und einen Schwerbehindertenausweis mit 
  • dem Aufdruck "aG" besitzen und 
  • auf einen Rollstuhl angewiesen oder vergleichbar behindert sind und wegen der Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können
  • kein eigenes Fahrzeug besitzen oder selbst steuern können (über Ausnahmen hiervon entscheidet das Sozial- und Jugendamt des Landratsamtes Hohenlohekreis) und
  • nicht stationär untergebracht sind.

Bei Schwerbehinderten, die einen solchen Ausweis noch nicht besitzen, genügt

  • vorübergehend eine Bescheinigung ihres Arztes, dass sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder
  • wegen der Schwere oder Art ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. 

Zuständig für die Ausstellung eines Ausweises oder den Eintrag des Merkmals "aG" ist das

Versorgungsamt Künzelsau / Hohenlohekreis
Landratsamt Hohenlohekreis

Versorgungsamt Hohenlohekreis
Postfach 1362 
74643 Künzelsau
 

Hier kann alles beantragt werden. 

Begleitpersonen werden unentgeltlich mitbefördert, soweit es das Platzangebot im Behindertenfahrzeug zulässt.

2. Zweck der Fahrten

Der Fahrdienst soll den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. 

Er kann insbesondere in Anspruch genommen werden zur Teilnahme an kulturellen, kirchlichen, politischen und anderen Veranstaltungen für Fahrten zur 

  • Freizeitgestaltung
  • Besuch von Vereinen
  • Sportveranstaltungen
  • Besorgungen des täglichen Lebens
  • Behördenbesuche
  • allgemeine Besuchsfahrten

 

3. Leistungsangebot

Die Teilnahmeberechtigten erhalten je Kalenderjahr im Rahmen der hierfür zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Jahreskontingent von 1.000 km Fahrleistung zur freien Verfügung, ohne dass hierdurch ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Fahrt an einem bestimmten Tag oder zu bestimmten Zeiten entsteht. Anfallende Leerplatzkilometer werden auf das Jahreskontingent angerechnet.  

Wird die Teilnahmeberechtigung im Laufe des Kalenderjahres festgestellt, erhält der Berechtigte ein nach Monaten anteilig berechnetes Kontingent. Der Anfangsmonat wird dabei mitgerechnet.

Werden Fahrten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gewünscht, die den vorgesehenen Umfang übersteigen, kann bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzung im Rahmen des §40 Abs. 1 Nr. 8 BSHG die Übernahme der Fahrtkosten beim Sozial- und Jugendamt Hohenlohekreis beantragt werden. 

Unabhängig davon können zusätzliche Fahrten auf eigene Kosten in Absprache mit dem DRK Kreisverband Hohenlohe e.V. durchgeführt werden.

 

4. Verfahren

Die Feststellung der Teilnahmeberechtigung ist beim

Sozial- und Jugendamt des Landratsamtes Hohenlohekreis 

Allee 17
74653 Künzelsau 

zu beantragen. 

Dort sind auch Antragsvordrucke erhältlich.

 

Das Landratsamt teilt den Schwertbehinderten mit, ob die Teilnahmeberechtigung vorliegt.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält das Deutsche Rote Kreuz, Dieselstraße 10, 74653 Künzelsau eine Mehrfertigung.

 

Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Landratsamt Hohenlohekreis umgehend mitzuteilen, wenn er nicht mehr zum Personenkreis gehört (z.B. bei Wegzug aus dem Hohenlohekreis oder Wegfall einer der sonstigen Voraussetzungen)

Das Spezialfahrzeug für den Schwerbehindertentransport wird vom Deutschen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme am Fahrdienst ist rechtzeitig - so früh wie möglich - beim 

Deutschen Roten Kreuz 
Kreisverband Hohenlohe e.V.
Dieselstraße 10
74653 Künzelsau 

zu beantragen.

Das DRK wird im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten versuchen, dem Fahrwunsch zu entsprechen. Ein Anspruch auf Durchführung der Fahrten an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten besteht nicht. 

5. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum 01.01.1996 in Kraft. 

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.