Ansprechpartnerin
Soziale Dienste
Daniela Ruckser
Tel: 07940/9225-17
daniela.ruckser(at)drk-hohenlohe.de
Ansprechpartner
Rettungsdienst /
Krankentransport
Jörg Hochwald
Tel: 07940/9225-24
joerg.hochwald@drk-hohenlohe.de
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.
Das Deutsche Rote Kreuz bietet im Hohenlohekreis an, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu leisten.
Möglich ist dies über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten in den folgenden Bereichen:
- Krankentransport
- Mobiler Sozialer Dienst
- Tagespflege
Begleitend bietet das DRK Hohenlohe mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an
- Weitere Informationen finden Sie beim DRK Kreisverband Aalen e.V. Dieser ist für die FSJ'ler in ganz Baden-Württemberg zuständig.
- Zudem finden Sie Informationen über das FSJ unter www.fsj.drk.de und unter www.freiwilligendienste-aalen.de.
Wer kann teilnehmen?
Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.
Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.
Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?
Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.